Die Geschäftsstatistik des BMFSFJ zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erfasst die Zahl der Leistungsberechtigten (Tabelle 1), Daten zur Antragsbearbeitung (Tabelle 2) und Angaben zu Beendigungen und Einkommen (Tabelle 3). Zusätzlich werden seit 2018 Angaben zum Rückgriff erhoben. Es werden Fälle, in denen kein Rückgriff möglich ist (Tabelle 4), Fälle mit vollständig oder nur teilweise möglichem Rückgriff (Tabelle 5), Rückgriffserfolge (Tabelle 6) sowie Rückgriffsbemühungen (Tabelle 7) erfasst.