Armutsgefährdungsquote von Personen in Alleinerziehenden-Haushalten

Prozentualer Anteil von Personen in Alleinerziehenden-Haushalten, deren Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens der jeweiligen Landesbevölkerung beträgt, an allen Personen in Alleinerziehenden-Haushalten der jeweiligen Landesbevölkerung

Als armutsgefährdet gilt eine Person, deren Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung beträgt. Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Es wird entsprechend der modifizierten OECD-Skala berechnet.

Die Armutsgefährdungsquote wird hier anhand des mittleren Einkommens der Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes (Landesmedian) ermittelt. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern Rechnung getragen.

Als Alleinerziehenden-Haushalte gelten hier Haushalte, in denen eine erwachsene Person mit mindestens einer minderjährigen Person zusammenlebt. Abweichend von der Alleinerziehenden-Definition nach dem Lebensformenkonzept bleibt dabei unberücksichtigt, ob eine Eltern-Kind-Beziehung im Haushalt besteht.

Seit der Erhebung im Jahr 2011 wurden mehrfach methodische Veränderungen – unter anderem zur Hochrechnung – vorgenommen. Die Datenerhebung im Jahr 2020 war aufgrund einer Neugestaltung des Mikrozensus sowie der COVID-19-Pandemie eingeschränkt. Die Ergebnisse der unterschiedlichen Berichtsjahre sind daher nur begrenzt vergleichbar.

Bei den Daten im Berichtsjahr 2021 handelt es sich um Erstergebnisse aus dem Mikrozensus.