Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Geschäftsstatistik

Die Geschäftsstatistik des BMFSFJ zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erfasst die Zahl der Leistungsberechtigten (Tabelle 1), Daten zur Antragsbearbeitung (Tabelle 2) und Angaben zu Beendigungen und Einkommen (Tabelle 3). Zusätzlich werden seit 2018 Angaben zum Rückgriff erhoben. Es werden Fälle, in denen kein Rückgriff möglich ist (Tabelle 4), Fälle mit vollständig oder nur teilweise möglichem Rückgriff (Tabelle 5), Rückgriffserfolge (Tabelle 6) sowie Rückgriffsbemühungen (Tabelle 7) erfasst. Ab 2020 werden zusätzlich die Ausgaben, Forderungsbestände, Einnahmen und Forderungsausfälle dargestellt (Tabelle 8).

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.


 

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