Anteil der Frauen und Männer im Alter von 30 bis unter 55 in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) nach Kreisen

Prozentualer Anteil der ausschließlich geringfügig beschäftigten (in Minijobs) Frauen beziehungsweise Männer im Alter von 30 bis unter 55 Jahren an allen beschäftigten Frauen beziehungsweise Männern in dieser Altersgruppe (am Wohnsitz)

Alle Beschäftigten berechnen sich als Summe aus sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten. Eine Person kann mehrere Minijobs haben, solange der Gesamtverdienst maximal 538 Euro pro Monat beträgt (bis 31.12.2012 maximal 400 Euro pro Monat; 01.01.2013 bis 30.09.2022 maximal 450 Euro pro Monat; 01.10.2022 bis 31.12.2023 maximal 520 Euro pro Monat). Personen im Alter von 30 bis unter 55 Jahren befinden sich in der Kernerwerbsphase.

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Anteil der Frauen und Männer im Alter von 30 bis unter 55 in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) nach Kreisen