Hauptamtliche kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Anzahl der hauptamtlichen kommunalen Frauen- beziehungsweise Gleichstellungsbeauftragten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Als hauptamtlich werden Gleichstellungsbeauftragte ab einer Wochenarbeitszeit von 19,25 Wochenstunden erfasst. Die Aussagekraft des Indikators ist aufgrund nicht einheitlicher gesetzlicher Aufgabendefinitionen in den Ländern eingeschränkt. Die Bevölkerungszahl der jeweiligen Bundesländer wird zum 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres erfasst.