Studienberechtigtenquote von Frauen und Männern

Prozentualer Anteil der Absolventinnen und Absolventen mit einem Schulabschluss (Fachhochschulreife und allgemeine Hochschulreife) aus allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, der zum Studium berechtigt, an den jeweils Gleichaltrigen in der Bevölkerung

Die Studienberechtigtenquote wird nach dem sogenannten Quotensummenverfahren auf Basis der Schulstatistik des Berichtsjahres und der Bevölkerungsstatistik zum Stand 31. Dezember des Vorjahres (bis Berichtsjahr 2020/2021) bzw. desselben Jahres (ab Berichtsjahr 2021/2022) berechnet. Für jeden einzelnen Altersjahrgang der Bevölkerung wird der Anteil der aktuellen Absolventinnen und Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife ermittelt. Anschließend werden diese Anteile zu einer Summe aufaddiert. Angaben exklusive der externen Absolventinnen und Absolventen. Externe sind Schülerinnen und Schüler von nichtstaatlichen Ersatzschulen, die einen Abschluss über eine Externenprüfung an einer öffentlichen Schule erhalten haben.