Anteil von Frauen und Männern in den Verwaltungsspitzen in den Land- und Stadtkreisen und den Bezirken der Stadtstaaten

Prozentualer Anteil der von Frauen beziehungsweise Männern besetzten Verwaltungsspitzenpositionen in den Stadt- und Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten sowie in Bezirken der Stadtstaaten.

 Erfasst werden die Zahl der Verwaltungsspitzen in den Land- und Stadtkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten sowie in den Bezirken der Stadtstaaten und die Anzahl der Frauen und Männer, die diese Position einnehmen. Zu den Verwaltungsspitzenposten gehören insbesondere Landrätinnen und Landräte in den Landkreisen sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister in den Stadtkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten. Nicht erfasst werden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von kreisangehörigen Städten, auch wenn sie die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeisterin“ oder „Oberbürgermeister“ tragen. In den Stadtstaaten werden ausschließlich die Verwaltungsspitzenpositionen in den Bezirken erfasst; in Berlin und Hamburg die Bezirksamtsleitungen. Nicht miteinbezogen ist die Bremerhavener Kommunalebene. Kreisangehörige Gemeinden und Städte werden nicht berücksichtigt. Erfasst werden die bei der letzten Wahl gewählten Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber. 


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Anteil von Frauen und Männern in den Verwaltungsspitzen in den Land- und Stadtkreisen und den Bezirken der Stadtstaaten