Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Justiz

Prozentualer Anteil der von Frauen beziehungsweise Männern besetzten Führungspositionen in der Justiz (Richterschaft und Staatsanwaltschaft).

Als Führungspositionen werden die Ämter von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten angesehen, die mindestens in der Besoldungsgruppe R 3 bis maximal R 10 (nach Bundes- bzw. Landesbesoldungsordnung) eingestuft sind. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Absolutwerte auf ein Vielfaches von fünf gerundet. Die Anteile sind mit Echtwerten gerechnet und mit einer Nachkommastelle dargestellt.