Beschäftigungsquote von Frauen und Männern im erwerbsfähigen Alter (sozialversicherungspflichtig) nach Ländern
Prozentualer Anteil von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen und Männern an der jeweiligen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Beschäftigungsquote)
Die Beschäftigungsstatistik erfasst Arbeitnehmende, die kranken- oder rentenversicherungspflichtig oder versicherungspflichtig nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sind. Bis zum Berichtsjahr 2018 wurden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (am Wohnort) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren erfasst. Seit dem Berichtsjahr 2020 werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab einem Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze erfasst. Nach § 35 Satz 2 SGB VI wird die Regelaltersgrenze in Deutschland mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Für alle Rentenbeitragszahler, die zwischen 1947 und 1964 geboren wurden, erhöht sich die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Aufgrund rückwirkender Revisionen der Beschäftigungsstatistik können Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobs"), Beamtinnen beziehungsweise Beamte, Selbstständige und unbezahlt mithelfende Familienangehörige werden nicht erfasst.
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