Studienberechtigtenquote von Frauen und Männern

Prozentualer Anteil der Absolvierenden mit einem Schulabschluss (Fachhochschulreife und allgemeine Hochschulreife) aus allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, der zum Studium berechtigt, an den jeweils Gleichaltrigen in der Bevölkerung

 Die Studienberechtigtenquote wird nach dem sogenannten Quotensummenverfahren auf Basis der Schulstatistik des Berichtsjahres und der Bevölkerungsstatistik zum Stand 31. Dezember des Vorjahres berechnet. Für jeden einzelnen Altersjahrgang der Bevölkerung wird der Anteil der aktuellen Absolvierenden mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife ermittelt. Anschließend werden diese Anteile zu einer Summe aufaddiert. Angaben exklusive der externen Absolvierenden. Externe sind Schülerinnen und Schüler von nichtstaatlichen Ersatzschulen, die einen Abschluss über eine Externenprüfung an einer öffentlichen Schule erhalten haben.