Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen in den obersten Landesbehörden

Prozentualer Anteil der von Frauen beziehungsweise Männern besetzten Abteilungsleitungspositionen in den obersten Landesbehörden.

Welche Dienststellen der Länder oberste Landesbehörden sind, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Hierzu gehören in der Regel die Staatskanzleien beziehungsweise die Staatsministerien, die Fachministerien, Fachsenate beziehungsweise Fachbehörden sowie die Landesrechnungshöfe. Dabei sind lediglich die im Geschäftsverteilungs- beziehungsweise Organisationsplan ausgewiesenen Abteilungs- und Amtsleitungen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden dagegen andere Funktionsebenen, wie zum Beispiel Unterabteilungsleitungen, Referatsgruppenleitungen oder auch Stabsstellenleitungen. Im Zeitverlauf sowie zwischen den Ländern gibt es keinen einheitlichen Umgang zur Zählung unbesetzter Stellen hinsichtlich der Stellen insgesamt. Daher können die Angaben zu Männern nur näherungsweise berechnet werden.